Geändert und beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 30.08.2023
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "SV Drosselberg 91 e.V.". (2) Sitz des Vereins ist Erfurt. (3) Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht unter der Nr. VR 623 eingetragen. (4) Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Thüringen e.V. und im Stadtsportbund Erfurt e.V. Der Verein ist Mitglied in mindestens einem Sportfachverband. (5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit (1) Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch • die Förderung und Ausübung sportlicher Tätigkeit • die Pflege der Sportart als Breitensport. (2) Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (3) Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. (4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Gemäß § 3 Nr. 26a EstG kann eine Ehrenamtspauschale gezahlt werden. (6) Der Verein ist offen für alle Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gesellschaftlichen Stellung, Parteizugehörigkeit, Rasse, Religion und Weltanschauung, sofern sie nicht rassistische, nationalistische oder faschistische Ziele vertreten. Der Verein wirkt Ausländerfeindlichkeit und jedweden politischen und sonstigen Extremismus entgegen.
$3 Gliederung Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsführung selbständige Abteilung gegründet werden.
§4 Mitgliedschaft (1) Mitglied kann jede Person ohne Ansehung politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gesichtspunkte werden, sofern sie nicht rassistische, nationalistische oder faschistische Ziele vertritt. (2) Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand. (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder durch Ausschluss. (4) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Er kann erfolgen wegen • groben Verstoßes gegen die Interessen des Vereins; als solcher gilt insbesondere grobes unsportliches Verhalten • groben Verstößen gegen die Satzung des Vereins. • Beitragsrückstandes von mindestens einem Jahr. (5) Der Austritt ist nur zum Ende eines Jahres möglich und muss mindestens zwei Monate vorher schriftlich erklärt werden
§5 Organe (1) Organe des Vereins sind • die Mitgliederversammlung und • der Vorstand.
§6 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern. Jugendliche haben kein Stimmrecht. (2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Quartal eines Geschäftsjahres, statt. (3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Antrag von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstandes statt. (4) Die Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von 3 Wochen durch den Vorstand einzuberufen. Die Tagesordnung ist dabei mitzuteilen. Anträge können innerhalb von 2 Wochen ab Einberufung der Mitgliederversammlung dem Vorstand zugeleitet werden.
§7 Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: • Wahl des Vorstandes • Entlastung des Vorstandes • Beitragsfestsetzung • Festsetzung des Haushaltsplans für das der Mitgliederversammlung folgende Geschäftsjahr • Satzungsänderung • Auflösung des Vereins. (2) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren.
§8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus: • dem Vorsitzenden • einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden • dem Schatzmeister. (2) Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein im Sinne des §26 BGB und zwar jeder für sich allein. (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf 3 Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Durchführung der Neuwahl im Amt. (4) Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb seiner Amtszeit aus, so wird sein Amt für die restliche Amtszeit kommissarisch durch ein anderes vom Vorstand gewähltes Vorstandsmitglied verwaltet.
§9 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: • Führung der laufenden Geschäfte des Vereins • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern • Bildung von Ausschüssen nach eigenem Ermessen • Einberufung der Mitgliederversammlung (2) Zu Änderungen der Satzung, die gesetzlich erforderlich sind oder werden, ist der Vorstand ermächtigt.
§10 Beiträge (1) Der Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. (2) Der Beitrag ist jeweils jährlich im ersten Quartal des Jahres fällig.
§11 Änderungen (1) Die Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, die Änderung des Vereinszwecks nur mit einer Mehrheit von neun Zehntel der abgegebenen Stimmen, beschlossen werden.
§12 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem örtlichen zuständigen Landessportbund zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Erfurt, den 30.08.2023 Unterschriften Siehe Protokoll Mitgliederversammlung vom 30.08.2023 _________________ _________________ _________________